Die arglistige Täuschung ist ein Rechtsbegriff, der eine bewusste und vorsätzliche Falschdarstellung von Tatsachen mit dem Ziel bezeichnet, jemanden zu täuschen und dadurch einen Schaden zu verursachen. Sie ist in vielen Rechtsordnungen relevant, insbesondere im Vertragsrecht und im Strafrecht.
Wesentliche Elemente:
Rechtsfolgen:
Die Rechtsfolgen einer arglistigen Täuschung können vielfältig sein und hängen von der jeweiligen Rechtsordnung und den Umständen des Einzelfalls ab. Im Zivilrecht kann die arglistige Täuschung zur Anfechtung eines Vertrags führen (siehe auch: Anfechtung). Der Getäuschte kann den Vertrag rückgängig machen und Schadensersatz verlangen (siehe auch: Schadensersatzanspruch).
Im Strafrecht kann die arglistige Täuschung als Betrug strafbar sein.
Abgrenzung zu anderen Rechtsbegriffen:
Die arglistige Täuschung ist von anderen Rechtsbegriffen abzugrenzen, wie beispielsweise der einfachen Täuschung oder der Fahrlässigkeit. Bei der einfachen Täuschung fehlt der Vorsatz, während bei der Fahrlässigkeit keine bewusste Täuschungsabsicht vorliegt.
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